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- Verlag: Schmidt (Rolf), Grasberg
- Autor: Rolf Schmidt
- Artikel-Nr.: KNV67686706
- ISBN: 9783866511972
Mit der vorliegenden 12. Auflage 2018 wurde das Buch wieder auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht. Insbesondere das Leistungsstörungsrecht und das Verbraucherschutzrecht sind ständigen Veränderungsprozessen ausgesetzt, die es zu berücksichtigen galt. Während bereits in der 11. Auflage das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften v. 11.3.2016, das auch zu Änderungen der Verbraucherschutzvorschriften der
312 ff. BGB geführt hat, berücksichtigt wurde, galt es für die 12. Auflage u.a. das weitgehend am 1.1.2018 in Kraft getretene Gesetz zur Reform u.a. des Bauvertragsrechts und der kaufrechtlichen Mängelhaftung v. 28.4.2017 einzupflegen, das ebenfalls nicht unerhebliche Änderungen der verbraucherschützenden Widerrufsrechte nach sich zog.
Die Darstellungsweise wurde im Übrigen beibehalten. Nach einer allgemeinen Einführung und der Klärung grundlegender Begrifflichkeiten wird der Inhalt von Schuldverhältnissen behandelt. Die im Rahmen der Prüfung eines vertraglichen Primäranspruchs relevanten Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts - namentlich die rechtshindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Einreden - sind Gegenstand der weiteren Ausführungen. Der Rücktritt wird aus Gründen des Sachzusammenhangs im Leistungsstörungsrecht dieses Buches erläutert und die Verbraucherschutzvorschriften werden in einem separaten Abschnitt behandelt. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hingegen in meinem Buch zum Allgemeinen Teil des BGB dargestellt.
Hinsichtlich des Leistungsstörungsrechts ordnet das Buch die Problemkreise in einer rechtsfolgenorientierten Darstellung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und mit einer Vielzahl verdeutlichender Beispiele.
Im Anschluss an das Leistungsstörungsrecht wird auf das Schadensrecht (
249 ff. BGB) eingegangen. Auch hier soll in erster Linie ein Systemverständnis vermittelt werden, welches für die Lösung von Einzelproblemen nutzbar gemacht werden kann. Die zahlreichen Beispielsfälle dienen dabei der Verdeutlichung des nur knapp kodifizierten und daher kasuistisch geprägten Gebiets. Schließlich werden die Besonderheiten beschrieben, die sich bei der Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis ergeben.