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- Verlag: Heymanns
- Autor: Klaus Fahrendorf
- Artikel-Nr.: KNV83042996
- ISBN: 9783452295293
Dieses Standardwerk zum anwaltlichen Haftungsrecht ist ein vorzüglicher Leitfaden für die anwaltliche Tätigkeit bei Haftungsfragen. Seine frühzeitige Lektüre kann entscheidend dazu beitragen, dass bereits die Entstehung eines Haftungsfalles vermieden wird.
So befasst sich das Werk umfassend, systematisch vertieft und gleichwohl praxisbezogen mit den allgemeinen Haftungsvoraussetzungen und -folgen von Anwaltshaftungsfällen. Es enthält zudem eine praxistaugliche lexikalische Übersicht über konkrete Regressfälle in speziellen Sachbereichen (z.B. im Arbeits-, Erb-, Familien-, Miet- und Verkehrsrecht sowie etwa im Bereich der Mediation oder in Wiedereinsetzungskonstellationen). Über die anwaltliche Berufshaftung und Haftpflichtversicherung hinaus befasst sich das Werk zusätzlich mit der Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte und Anwaltsnotare.
Neu in der 10. Auflage:
Besonders hinzuweisen ist auf die vertiefte Kommentierung des Kapitels über die Vermögenshaftpflichtversicherung sowie auf die Rechtsfragen zum elektronischen Rechtsverkehr und praktisch relevante Wiedereinsetzungsprobleme.
Mit den in den fachanwaltlich abgedeckten Spezialbereichen nach 1 FAO typischerweise auftauchenden Regressfragen und den Möglichkeiten der Vermeidung eines Regresses befasst sich speziell das neue Kapitel 9, in dem verschiedene Fachanwaltsbereiche gesondert behandelt werden.
Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt und ausführlich kommentiert.
Die Herausgeber:
Dr. Klaus Fahrendorf war Vorsitzender des Spezialsenats für Anwaltsregresssachen am OLG Hamm.
Dr. Siegfried Mennemeyer ist Rechtsanwalt beim BGH.
Aus der Fachpresse zur Vorauflage:
» Ein ganz besonderer Vorzug des Werks ist die alphabetische Aufschlüsselung möglicher Fehler und deren Konsequenzen in einem eigenen, fast 300 Seiten umfassenden Abschnitt Das hier besprochene Werk schafft fundiert Abhilfe und kann der Kollegenschaft nur wärmstens empfohlen werden.«
(RA Dr. Wieland Horn in MAV-Mitteilungen 1/2_2018)