Diese Website verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf eurem Computer gespeichert und ausgelesen werden. Indem ihr auf "Alles akzeptieren" klickt, stimmt ihr der Verarbeitung von Daten, der Erstellung und Verarbeitung von individuellen Nutzungsprofilen über Websites und über Partner und Geräte hinweg sowie der Übermittlung eurer Daten an Drittanbieter zu, die eure Daten teilweise in Ländern außerhalb der Europäischen Union verarbeiten (GDPR Art. 49). Einzelheiten hierzu findet ihr in den Datenschutzhinweisen. Die Daten werden für Analysen und für eigene Zwecke Dritter verwendet. Weitere Informationen, auch über die Datenverarbeitung durch Drittanbieter und die Möglichkeit des Widerrufs, findet ihr in den Einstellungen und in unseren Datenschutzhinweisen. Hier könnt ihr mit den notwendigen Tools fortfahren.
- Verlag: Beck Juristischer Verlag
- Autor: Thomas Strauß
- Artikel-Nr.: KNV92175082
- ISBN: 9783406780806
Dieser Examenskurs ist auf die spezielle Klausurproblematik im Assessorexamen zugeschnitten und dient dem gezielten Aneignen und Wiederholen der materiell-rechtlichen Kenntnisse. Das Werk folgt dem Ansatz, dass die Praxisrelevanz von Delikten und die notwendige prozessrechtliche Einbettung einen Einfluss auf die Häufigkeit hat, mit der sie geprüft werden. Eine Bewertungsskala im Besonderen Teil hilft bei der Orientierung. Der Aufbau richtet sich nach dem des StGB. Das Werk soll es ermöglichen, ohne Zuhilfenahme weiterer Lehrbücher den gesamten Examensstoff des materiellen Strafrechts abzudecken.
Aus dem Inhalt
- Praxishinweise, Schaubilder und Prüfungsschemata
- vorrangig Verweise zu den Kommentaren mit Examenszulassung
- Fallgestaltungen angelehnt an bereits abgeprüfte Examensklausuren
- Von einem erfahrenen Ausbilder
Dr. Thomas Strauß ist Direktor des Amtsgerichts Cham, war über neun Jahre hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter in Bayern und prüft in der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Er ist Vorsitzender eines Schöffen- und Jugendschöffengerichts.