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Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz -
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  • Richard Boorberg Verlag
  • Walter Zimmermann
  • KNV65824172
  • 9783415061378
Leitfaden und Kommentar in einem Band In diesem Buch finden Sie für Baden-Württemberg: alle... mehr
Produktinformationen "Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz -"
Leitfaden und Kommentar in einem Band

In diesem Buch finden Sie für Baden-Württemberg:

  • alle Arten der Unterbringung in den Grundzügen erklärt sowie
  • Kommentierungen zu allen Paragraphen des PsychKHG BW.

Auf diese Weise verstehen Sie am besten die komplizierte Rechtslage: Es gibt mehrere Arten der Unterbringung, am wichtigsten ist die Unterbringung durch Betreuer, Betreuungsrichter sowie nach dem PsychKHG Baden-Württemberg. Die Unterbringung nach dem PsychKHG BW ist teilweise im PsychKHG BW selbst, teilweise im FamFG und in sonstigen Gesetzen geregelt.

Alle Arten der Unterbringung anschaulich dargestellt

In Teil A des Buches ist jeweils in Grundzügen erklärt die Unterbringung

  • nach dem PsychKHG BW
  • durch den Betreuer ( 1906 BGB)
  • durch den Bevollmächtigten
  • durch den Betreuungsrichter ( 1846 BGB)
  • nach dem Freiheitsentziehungsrecht: Maßregelvollzug, StrUBG, 28 PolG BW

Außerdem sind unterbringungsähnliche Maßnahmen bei Betreuten dargestellt.

Umfassende Kommentierung des PsychKHG BW

In Teil B ist das PsychKHG Baden-Württemberg, also die Hilfen, die Unterbringung und der Maßregelvollzug, im Einzelnen kommentiert.

Besonders empfehlenswert für Juristen und Nichtjuristen

Das Buch wendet sich an alle, die sich über das Unterbringungsverfahren und das PsychKHG BW rechtlich informieren wollen, insbesondere an

  • Gerichte,
  • psychiatrische Kliniken,
  • Einrichtungen des Maßregelvollzugs,
  • Verwaltungen,
  • Sachverständige,
  • Gesundheitsämter,
  • sozialpsychiatrische Dienste,
  • Beschwerdestellen,
  • Betreuungsbehörden,
  • Betreuungsvereine,
  • Ärzte,
  • Pflegerinnen und Pfleger sowie
  • Polizeidienststellen.
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