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Die Änderung der deutschen Anti-Treaty-Shopping-Regelung des 50d Abs. 3 EStG - unter Berücksichtigun
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  • GRIN Verlag
  • Roman Deringer
  • KNV35001201
  • 9783656300878
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3 (15 Pkt.),... mehr
Produktinformationen "Die Änderung der deutschen Anti-Treaty-Shopping-Regelung des 50d Abs. 3 EStG - unter Berücksichtigun"
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3 (15 Pkt.), Universität Augsburg (Lehrstuhl für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar im Internationalen Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll dem Leser einen vermittelnden Gesamtüberblick zum 50d Abs. 3 EStG geben und dessen Entwicklung bis zum heutigen Tag veranschaulichen. Im Ersten Teil der Arbeit werden die einzelnen Voraussetzungen und Funktionsweisen des 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007 dargelegt. Sodann wird die Regelung aus verschiedenen europarechtlichen Sichtweisen betrachtet, bis schließlich auf das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommisssion gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 10. März 2010 eingegangen wird. Der Hauptteil beschränkt sich im Wesentlichen auf die Änderungen und Neuerungen des 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BeitrRLUmsG) und betrachtet diese kritisch vor dem Hintergrund der Praxistauglichkeit sowie europarechtskonformer Ausgestaltung. Um den vorgegebenen Rahmen des Bearbeitungsumfanges nicht zu überschreiten, wird auf Sonderfälle und expansive Gesellschafterstrukturen - wie es beispielsweise bei mittelbaren Beteiligungsketten an ausländischen Gesellschaften der Fall ist - nicht näher eingegangen. Zum Ende hin wird die EuGH-Entscheidung vom 20. Oktober 2011 samt ihrer Entscheidungsgründen und den daraus resultierenden Konsequenzen veranschaulicht, bis schließlich ein zusammenfassendes Fazit auf mögliche Handlungsempfehlungen für die Praxis hinweist, sowie einen Ausblick und Sichtweisen verschiedener renommierter Steuerpraktiker gewährt.
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