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- Verlag: Beck Juristischer Verlag
- Autor: Bernhard Knittel
- Artikel-Nr.: KNV96120542
- ISBN: 9783406795787
Die Broschüre informiert in erster Linie Vorsorgebevollmächtigte, die weitreichende Entscheidungen für die Vertretenen treffen müssen. Sie ist als Leitfaden für den Bevollmächtigten selbst konzipiert, in Ergänzung zur Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter".
Die Broschüre stellt ausführlich und für den juristischen Laien verständlich die rechtlichen Grundlagen einer Vorsorgevollmacht dar, z.B.:
- Was bedeutet Vollmacht?
- Genügt Schriftform oder muss sie beglaubigt bzw. beurkundet werden? Wie weit reicht die Vollmacht?
- Können mehrere Personen gleichzeitig bevollmächtigt werden?
- Der Schwerpunkt der Broschüre liegt auf den Rechten und Pflichten des Bevollmächtigten:
- Worum muss ich mich als Erstes kümmern?
- Was darf ich alles rechtlich tun?
- Darf ich Schenkungen tätigen?
- Darf ich eine Untervollmacht erteilen?
- Hafte ich für Fehler?
- Im Detail dargestellt werden vier klassische Situationen, in denen der Bevollmächtigte handeln soll:
- Wohnungs- und Heimangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung: Welche rechtlichen Befugnisse hat ein Bevollmächtigter, um in diesen Fällen für den Vertretenen zu entscheiden?
- Geschlossene Unterbringung des Vollmachtgebers: Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Bevollmächtigte, wenn eine geschlossene Unterbringung, z.B. zur Vermeidung einer Selbstschädigung oder zur Untersuchung und Heilbehandlung, notwendig ist? Kann er notwendige ärztliche Behandlungen auch bei einem uneinsichtigen Patienten durchsetzen?
- Vermögenssorge: Inwieweit kann der Bevollmächtigte rechtlich verbindlich für den Vertretenen handeln?
Vorteile auf einen Blick
- übersichtlich
- leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik
- mit vielen Beispielen
Zur Neuauflage
In der 6. Auflage ist u.a. die neue Rechtslage ab dem 1.1.2023 eingearbeitet (Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform).
Zielgruppe
Für Bevollmächtigte, Verfasser von Vorsorgevollmachten und deren Angehörige, Betreuer und Betreuungsvereine, kommunale Betreuungsstellen, Ärzte und Pflegekräfte, Kliniken und deren Sozialdienste.