Diese Website verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf eurem Computer gespeichert und ausgelesen werden. Indem ihr auf "Alles akzeptieren" klickt, stimmt ihr der Verarbeitung von Daten, der Erstellung und Verarbeitung von individuellen Nutzungsprofilen über Websites und über Partner und Geräte hinweg sowie der Übermittlung eurer Daten an Drittanbieter zu, die eure Daten teilweise in Ländern außerhalb der Europäischen Union verarbeiten (GDPR Art. 49). Einzelheiten hierzu findet ihr in den Datenschutzhinweisen. Die Daten werden für Analysen und für eigene Zwecke Dritter verwendet. Weitere Informationen, auch über die Datenverarbeitung durch Drittanbieter und die Möglichkeit des Widerrufs, findet ihr in den Einstellungen und in unseren Datenschutzhinweisen. Hier könnt ihr mit den notwendigen Tools fortfahren.
- Verlag: Springer, Berlin
- Autor: Jan Eiken
- Artikel-Nr.: KNV96946217
- ISBN: 9783662682173
Obwohl sieben der neun Menschenrechtsverträge auf Ebene der Vereinten Nationen die Möglichkeit eines Staatenbeschwerdeverfahrens eröffnen, kam dieser Verfahrensart über Jahrzehnte hinweg keinerlei praktische Bedeutung zu. Im Frühjahr 2018 erreichten den CERD-Ausschuss dann jedoch gleich drei verschiedene Staatenmitteilungen. Die erstmalige Aktivierung des Verfahrens fast 50 Jahre nach Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) kann dabei als eine historische Entwicklung bezeichnet werden.
Vor diesem Hintergrund bietet dieses Buch erstmals eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Staatenbeschwerdeverfahren nach Art. 11-13 CERD und den sich daraus ergebenden völkerrechtlichen Fragen. Unter Auswertung der jüngsten Praxis des CERD-Ausschusses und der ad hoc Vergleichskommission wird die Funktionsweise des Verfahrens detailliert dargestellt, wobei immer wieder Parallelen zu den Mechanismen anderer Vertragsregime gezogen werden. Auf diese Weise soll die Arbeit auch zu dem Verständnis vergleichbarer Staatenbeschwerdeverfahren anderer Menschenrechtsverträge beitragen und zugleich die Bedeutung des Phänomens zwischenstaatlicher Streitbeilegung in Menschenrechtsfragen stärker in den Vordergrund rücken.