Diese Website verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf eurem Computer gespeichert und ausgelesen werden. Indem ihr auf "Alles akzeptieren" klickt, stimmt ihr der Verarbeitung von Daten, der Erstellung und Verarbeitung von individuellen Nutzungsprofilen über Websites und über Partner und Geräte hinweg sowie der Übermittlung eurer Daten an Drittanbieter zu, die eure Daten teilweise in Ländern außerhalb der Europäischen Union verarbeiten (GDPR Art. 49). Einzelheiten hierzu findet ihr in den Datenschutzhinweisen. Die Daten werden für Analysen und für eigene Zwecke Dritter verwendet. Weitere Informationen, auch über die Datenverarbeitung durch Drittanbieter und die Möglichkeit des Widerrufs, findet ihr in den Einstellungen und in unseren Datenschutzhinweisen. Hier könnt ihr mit den notwendigen Tools fortfahren.
- Verlag: De Gruyter
- Autor: Gregor Herb
- Artikel-Nr.: KNV97879632
- ISBN: 9783111300016
Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
Band 8 umfasst die Erläuterungen zu den im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs geregelten Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.