Diese Website verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf eurem Computer gespeichert und ausgelesen werden. Indem ihr auf "Alles akzeptieren" klickt, stimmt ihr der Verarbeitung von Daten, der Erstellung und Verarbeitung von individuellen Nutzungsprofilen über Websites und über Partner und Geräte hinweg sowie der Übermittlung eurer Daten an Drittanbieter zu, die eure Daten teilweise in Ländern außerhalb der Europäischen Union verarbeiten (GDPR Art. 49). Einzelheiten hierzu findet ihr in den Datenschutzhinweisen. Die Daten werden für Analysen und für eigene Zwecke Dritter verwendet. Weitere Informationen, auch über die Datenverarbeitung durch Drittanbieter und die Möglichkeit des Widerrufs, findet ihr in den Einstellungen und in unseren Datenschutzhinweisen. Hier könnt ihr mit den notwendigen Tools fortfahren.
- Verlag: Heymanns
- Autor: Maxi Schäfer
- Artikel-Nr.: KNV98468353
- ISBN: 9783452303110
Das Unternehmen ist als solches kein originäres Rechtsgebilde. Es wird nicht durch das Recht konstituiert, sondern ist diesem als Phänomen des sozialen, insbesondere des wirtschaftlichen Lebens vorgelagert. Dennoch hat unternehmerisches Tätigwerden in Organisationsform nicht nur ökonomische Auswirkungen, sondern auch rechtliche Folgen; insbesondere kann es mit erheblichen und insbesondere sozialschädlichen Verletzungen der Rechtsordnung einhergehen.
Aufgabe des Rechts im Allgemeinen und des Ordnungswidrigkeitenrechts im Speziellen ist es, den Urheber einer Rechtsverletzung zu erfassen und im Falle des Unternehmens eine normative Verantwortungszuschreibung an den im Rechtsverkehr in Erscheinung tretenden Akteur, auf den sich der Gesetzesbruch zurückführen lässt, vorzunehmen. Gerade im Kontext wirtschaftlicher Tätigkeiten wird es der hinter dem Normverstoß stehenden Struktur regelmäßig nicht gerecht, wenn eine Verantwortungszuschreibung lediglich an den Individualtäter erfolgt; regelmäßig ist eine solche aufgrund der Verantwortungsdiffusion im Unternehmen indes auch gar nicht möglich.
Die Arbeit untersucht, wie sich der Unternehmensbegriff für das Ordnungswidrigkeitenrecht bestimmt und ob sich seiner Bestimmung normativ eine Verantwortlichkeit des Konzerns entnehmen lässt. Dabei wird der Ansatz gewählt, die bereits bestehenden ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionsvorschriften, die das Unternehmen adressieren, in den Blick zu nehmen, um vor diesem Hintergrund eine einheitliche Aussage darüber treffen zu können, wie sich die Verantwortungszuschreibung an das Unternehmen als korporativen Akteur des Wirtschaftslebens auch künftig in unternehmensgerichtete Bußgeldregime des nationalen Ordnungswidrigkeitenrechts einbinden lässt.