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- Verlag: Heymanns
- Autor: Stephanie Häuslmeier
- Artikel-Nr.: KNV10897325
- ISBN: 9783452307095
NotRV Schriften der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung Band 53
Die Brisanz des Themas Pflichtteilsergänzung und Ehegattenschenkung zeigt sich in der täglichen Beratungspraxis von Notar:innen und Rechtsanwält:innen. Selbst in harmonischen Familienkonstellationen stößt es regelmäßig auf Unverständnis, dass Schenkungen an den Ehegatten, die bereits vor Jahrzehnten getätigt wurden, noch relevant für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Kinder sind. Handelt es sich bei der Zuwendung auch noch um die Hälfte des gemeinsamen Familienwohnheims, die der berufstätige Ehegatte dem nicht berufstätigen als Altersvorsorge und Gegenleistung für die Kindeserziehung und Haushaltsführung übertragen hat, ist bereits deren Einordnung als Schenkung häufig nur schwer begreiflich zu machen.
Bei näherer Betrachtung ist das Thema Pflichtteilsergänzung und Ehegattenschenkung nicht nur aus praktischer, sondern auch aus rechtsdogmatischer Sicht hochinteressant. Obwohl die Frage, wann Zuwendungen unter Ehegatten Schenkungen im rechtlichen Sinne sind und wie sie pflichtteilsrechtlich zu behandeln sind, schon mindestens so alt ist wie das BGB, ist überraschend vieles ungeklärt und umstritten. So ist zum einen bei Zuwendungen an den Ehegatten oft die Feststellung schwierig, ob alle Tatbestandsmerkmale einer Schenkung im Sinne des 516 BGB erfüllt sind und damit auch der Bereich der Pflichtteilsergänzung eröffnet ist. Insbesondere das objektive oder subjektive Vorliegen von Entgeltlichkeit bereitet hierbei praktische und rechtsdogmatische Probleme. Im Rahmen des 2325 BGB stellt sich dann die Anschlussfrage, ob die Sonderregelung des 2325 Abs. 3 S. 3 BGB für Ehegatten, also der Beginn der Abschmelzungsfrist von zehn Jahren erst mit Auflösung der Ehe, gerechtfertigt ist und weiterhin Bestand haben kann. Diese Themenkreise einem stringenten, wissenschaftlich fundierten Lösungsansatz zuzuführen und damit neue Impulse für die Gesetzgebung zu geben sowie eine klare und einfache Handhabung für die Beratungspraxis vorzugeben, ist Ziel dieser Arbeit.